Rechtsprechung
BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Urkundenfälschung, Gebrauch eines gefälschten Impfpasses, Umfang der Feststellungen
- BAYERN | RECHT
StPO § 267 Abs. 1 S. 1; StGB § 267; StPO § 267 Abs. 1
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Verurteilung wegen Impfpassfälschung - rewis.io
Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Generalstaatsanwaltschaft, Rechtsmittel, Angeklagte, Eintragung, Verurteilung, Feststellung, Urkunde, Angeklagten, Urteilsfeststellungen, Beweis, Zusammenhang, Irrtum, Impfung
- strafrechtsiegen.de
Verurteilung nach § 267 StGB wegen Gebrauch eines verfälschten Impfpasses
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Corona: Vorlage eines gefälschten Impfpasses - Was ist für "Urkundenfälschung" festzustellen?
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 31.05.2022 - 4 Cs 202 Js 136529/21
- BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
- BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99
Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen
Auszug aus BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22
Eine Verfälschung liegt in der inhaltlichen Veränderung der gedanklichen Erklärung einer ursprünglich echten Urkunde (vgl. BGH, Beschluss vom 21.09.1999, 4 StR 71/99, zitiert nach juris, dort Rdn. 19), was nur dann der Fall sein kann, wenn die Urkunde von dem aus ihr hervorgehenden Aussteller stammte; eine solche käme etwa in Betracht, wenn in einen "echten" Impfpass zusätzliche Impfungen eingetragen werden. - BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22
Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises
Auszug aus BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22
b) Das Urteil leidet jedoch an durchgreifenden Darstellungsmängeln, weil die Feststellungen des Amtsgerichts lückenhaft und unklar sind und damit dem Senat bereits nicht die revisionsgerichtliche Überprüfung ermöglichen, ob der Angeklagte - wie vom Amtsgericht angenommen - den Tatbestand der Urkundenfälschung in der Tatmodalität des Gebrauchmachens von einer unechten oder verfälschten Urkunde i.S.v. § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB erfüllt hat (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt BayObLG, Beschluss vom 22.07.2022, 202 StRR 71/22, zitiert nach juris, m. w. N.). - BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20
Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung …
Auszug aus BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22
Nicht tatbestandsmäßig ist dagegen die Namenstäuschung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Aussteller nur über seinen Namen täuscht, nicht aber über seine Identität (BGH, Beschluss vom 19.11.2020, 2 StR 358/20, zitiert nach juris, dort Rdn. 18). - BGH, 08.03.2022 - 1 StR 483/21
Besonders schwerer Fall des Einschleusens von Ausländern (lebensgefährliche …
Auszug aus BayObLG, 31.05.2023 - 207 StRR 294/22
Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann; denn nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 08.03.2022, 1 StR 483/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 6).
- BayObLG, 06.11.2023 - 207 StRR 328/23
Notwendige Feststellungen in den Urteilsgründen zur Beurteilung der Strafbarkeit …
Eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Urkundenfälschung wird nach den bisherigen Feststellungen nicht in Betracht kommen (vgl. dazu Beschluss des Senates vom 31.05.2023, 207 StRR 294/22, BeckRS 2023, 13344).